Ökumenischer Liedwettbewerb 2021

1700 Jahre SONNTAG

11. November 2020

Das Jahr 2021 bringt ein besonderes Jubiläum mit sich: 1700 Jahre Sonntag als wöchentlicher Feiertag.

Seit dem Jahr 321 gibt es – durch eine Gesetzgebung Kaiser Konstantins – den „arbeitsfreien Sonntag“. In den vergangenen 1700 Jahren hat sich das Bild des Sonntags immer wieder verändert. Allein im vergangenen Jahrhundert: Kirchgang, Sonntagsbraten, Spaziergang – bürgerliche Rituale wechselten. Heute ist der Sonntag für viele ein Tag für Sport, Familie und nicht zuletzt fürs Ausschlafen. Wochenende: Zeit für mich, gemütliches Frühstück, Museum, Konzertbesuch, mit der Familie einen Tag im Freizeitpark verbringen, zu Hause ein schönes Buch lesen, mit Freunden chatten … und abends Tatort.

Für Christen ist der Sonntag „der Ur-Feiertag“. Christen versammeln sich am Sonntag zum Lob Gottes, zur Feier des Gottesdienstes. Christen gedenken der Güte Gottes, der Himmel und Erde geschaffen hat und die Menschen teilhaben lässt an der schöpferischen Ruhe. Christen preisen Gott für den Tag der Auferstehung, den ersten Tag der Woche, an dem Jesus von den Toten auferweckt wurde. Christen danken Gott für den Sonntag, der hinweist auf die Befreiung aus aller Enge und Hast, auf die Fülle des Lebens der kommenden Welt. „Wenn deine Seele keinen Sonntag hat, dann verdorrt sie.“ (Albert Schweitzer)

Dieses Jubiläum ist für die Veranstalter Anlass, einen Kompositionswettbewerb (Musik und Text) auszuschreiben für den sonntäglichen Gottesdienst in katholischen wie evangelischen Gemeinden.

VERANSTALTER

Deutsches Liturgisches Institut, Trier (liturgie.de)
Gottesdienst-Institut der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Nürnberg (gottesdienstinstitut.org)

TEILNAHME

Es handelt sich um einen offenen Wettbewerb. Zur Teilnahme eingeladen sind Komponist/innen und Texter/innen aus dem In- und Ausland.
Die Teilnehmenden müssen das eingereichte Werk selbst verfasst haben. Eine Teamarbeit von Texter/innen und Komponist/innen muss in der Teilnahmeer- klärung vermerkt werden.

EINSENDESCHLUSS

Die Unterlagen sind bis zum 30. April 2021 auf eigene Kosten einzusenden. Es gilt der Poststempel. Spätere Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

Alle Details in der detaillierten Wettbewerbsausschreibung.