Musiknutzungen der katholischen Gemeinden und Einrichtungen

Änderung zum 01.01.2018

2. Februar 2018

Screenshot der GEMA-Informationsseite


Die GEMA hat zum 31.12.2017 einen Pauschalvertrag mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) gekündigt.
Dabei handelt es sich nicht um den Vertrag zur Musiknutzung in Gottesdiensten, sondern um die Aufführung von Musik von kirchlichen Konzerten oder anderen außerliturgischen Veranstaltungen.

Der Leiter des Diözesanreferats Kirchenmusik im Bistum Regensburg, Dr. Christian Dostal, hat Musica e Vita von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt:

Geschützte Werke sind nur noch in der Liturgie durch einen Pauschalvertrag abgedeckt. Alle andere Aktivitäten (Konzerte etc.), auch wenn es sich um kirchliche Veranstaltungen handelt, sind nicht nur meldepflichtig (waren sie ja bisher schon), sondern auch kostenpflichtig!

Es wurde dazu eine Informationsseite eingerichtet, die wir allen Veranstaltern und Musikschaffenden dringend ans Herz legen: https://www.kirchenmusik-regensburg.de/urheberrecht

Dort findet sich auch ein entsprechendes Merkblatt mit detaillierten Informationen zu den Änderungen.

Die GEMA selbst hat eine Sammelseite eingerichtet, auf der die aktuellen Tarife und Formulare zu finden sind:
https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/katholische-kirche/

Man kann vereinfacht sagen, das nahezu alle Konzertveranstaltungen mit NGL (im weitesten Sinne) seit dem 01.01.2018 kostenpflichtig sind.
In jedem Fall sind diese Veranstaltungen zu melden, denn nur dann kann auch ein 20%-Rabatt in Anspruch genommen werden. Es gibt bei bestimmten Veranstaltungstypen auch noch eine weitere Nachlassmöglichkeit – vgl. dazu Seite 4 des VDD-Schreibens.

Der Vertrag mit den evangelischen Kirchen wurde übrigens verlängert.
Hier besteht zwar weiterhin die Meldepflicht, aber es fallen keine Gebühren an.