Pauschalverträge GEMA und VG Musikedition

24. Februar 2015

Seit dem 1. Januar 2015 sind die Verträge zwischen der katholischen Kirche und der GEMA (Aufführungsrechte) bzw. der VG Musikedition (Kopierrechte für Noten) verlängert. Vor allem für den Gemeindegesang sorgt das für Sicherheit in den nächsten Jahren: Für Gottesdienste fallen keine GEMA-Gebühren an, Liedblätter dürfen für die Gemeinde kopiert werden.

Bei anderen Gemeinde-Veranstaltungen mit Musik (Kirchenkonzert, Pfarrfest, Kindergartenfest, Jugenddisco etc.) muss im Einzelfall geprüft werden, ob sie unter den pauschalen GEMA-Vertrag fallen oder einzeln angemeldet werden müssen.
Es gibt dazu passende Merkblätter und entsprechende Meldebögen auf dieser Seite: http://www.wgkd.de/verwertungsgesellschaften.html

Bitte holt euch die aktuellen Infos zu diesem Thema ab sofort von dort. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hält die Dokumente auf dieser Seite aktuell.

Handreichung zum Urheberrecht

Für alle Mitglieder von Musica e Vita e.V. gilt weiterhin, dass die praktische Handreichung aus dem Dehm-Verlag kostenlos zu beziehen ist – eine Neuauflage, die die entsprechenden Ergänzungen enthält, wird voraussichtlich zur Jahresmitte erhältlich sein.
Bitte bestellt das das Heft einfach per Mail an urheberrecht@musica-e-vita.de

Kein Beamer-Einsatz zur Noten-Projektion

Die Projektion von Noten mit einem Beamer ist nach wie vor nicht Bestandteil der Pauschalverträge:
“Will man z.B. die Kopien in sämtlichen Veranstaltungen der Gemeinde verwenden, die Nutzung im Hinblick auf die Sichtbarmachung von Liedern oder Liedtexten mittels Beamer o.ä. erweitern oder Liedsammlungen herstellen, die über den Regelungsinhalt des Gesamtvertrags hinausgehen, kann jede Gemeinde direkt mit der VG Musikedition einen Einzelvertrag abschließen.“ (Zitat aus dem Vertragstext)

Die entsprechenden Dokumente und Preise sind unter http://www.vg-musikedition.de/downloads_fotokopien_kirchen.php zu finden.
Bei Fragen kann man bequem eine eMail an kontakt@vg-musikedition.de schicken oder sich unter http://www.vg-musikedition.de/kontakt_direkt.php einen passenden, direkten Kontakt suchen.

Chor-Kopien nicht abgedeckt

Bitte beachtet, dass der neue Pauschalvertrag die sog. Chor-Kopien weiterhin nicht abdeckt.
Hier müsst ihr, wie bisher auch, den Rechteinhaber ausfindig machen (z.B. einen Verlag) und dort entsprechend autorisierte Kopien besorgen. Teilweise sind die Verlage oder die Autoren (im Eigenverlag) sehr kulant und stellen vor allem bei kleinen Mengen diese Kopien zu günstigen Preisen zur Verfügung.