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Musikversicherungen

Die Gruppe der Musikversicherungen startet mit den Musikinstrumenten und hört mit den Berufs- und Betriebshaftpflichten für professionelle Musiker und Verleiher auf. Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit ersterem – Musikinstrumente und Zubehör.

Wie bei jeder Versicherung muss zuerst nach dem Sinn und nach der eigenen Risikobereitschaft gefragt werden. Nicht jede Versicherung bietet den Schutz, den du dir erwartest – das Kleingedruckte hat es gerade bei dieser Gruppe von Versicherungen in sich.

Sinn, Risiko und die Versicherungsprämie

Auf gar keinen Fall macht es Sinn einen E-Bass im Wert von vielleicht € 400 zu versichern. Praktisch alle Versicherer verlangen eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von rund € 125. Rechnest du dann noch deine jährlichen Prämien dazu, die auch einen Mindestsatz kennen (z.B. € 100), so stellst du fest, das du nur € 45 deines Schadens ersetzt bekommst (Prämien und Steuer für zwei Jahre abgezogen und sofern der Neuwert ersetzt wird). Das Geld hätte also auch besser angelegt werden können um dann einen neuen Bass zu kaufen.
Ganz grob gesagt lohnt sich eine Versicherung erst ab etwa € 3.000 Versicherungswert (auch Versicherungssumme genannt).

Die Versicherungsprämien sind zumeist von folgenden Faktoren abhängig:
Höhe der Selbstbeteiligung (sozusagen die Summe, um die Versicherung weniger zahlt), der Geltungsbereich (Deutschland, Europa, EU, weltweit o.a.) und die Ausnahmeregelungen (wann die Versicherung nicht zu zahlen hat).
Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind die Prämien zwischen 0,8 und 3,5% der Versicherungssumme angesiedelt – natürlich jährlich zzgl. Versicherungssteuer (derzeit 15% des Prämienwertes).

Beispiele für Versicherungsgegenstände

Klassische und elektrische/ elektronische Musikinstrumente einschließlich Zubehör (Saiten, Bögen etc.), PA-Anlagen mit Zubehör wie auch Noten können versichert werden.

Das weite Feld des „Nicht-Zahlens‘

Neben der Feststellung wie viel Geld eine Versicherung kostet ist natürlich wichtig zu wissen, wann man denn nun überhaupt Geld bekommt. Man versichert ja den Schadensfall und der kann nicht „is halt kaputt‘ sein – zumindest nicht vor einem Versicherer.

Die wichtigen Eckpunkte eines Kleingedruckten:

Transportschaden:
Welche Vorgaben für Verpackung und Verstauung sind gegeben? Kann ich dies einhalten? und: Halte ich dies auch immer ein?
Sollte z.B. das Mischpult umgefallen sein, so ist dies ggf. auf fehlerhafte Sicherung zurückzuführen.

(Aufbewahrungs-)Orte und -Zeiten ohne Versicherungsschutz
Einige Versicherer schließen einen Schutz z.B. bei Lagerung
im PKW zwischen 22.00 und 6.00 Uhr aus. Auch dürfte es eher unmöglich sein, die eigene „Stradivari‘ bei Diebstahl aus einem Cabriolet ersetzt zu bekommen.
Ein Aufbewahrungsort ist auch der Übungsraum, welcher entsprechend gesichert sein muss (eine richtige Tür mit bündigem Schloss z.B.).

Diebstahl:
Der sog. einfache Diebstahl bringt meist höhere Selbstbeteiligungen ins Spiel.

Verleih:
Die Aushändigung an Dritte kann u.U. einen eingeschränkten oder gar keinen Schutz als Folge haben.

Zubehör:
Es heißt zwar „Musikinstrumente einschließlich Zubehör‘ sind versichert, nur bedeutet dies nicht dass das Zubehör allein für sich versichert ist: Typische Verbrauchsmaterialien oder Gegenstände mit deutlich höherem Verschleiß (Saiten, Bespannungen, Klang- und Resonanzkörper etc.) sind nicht versichert. Dies hätte sonst den Charakter einer Versicherung eines Streichholzes gegen verbrennen.

ganz wichtig: Zeitwert und Wiederbeschaffungswert
Der Zeitwert ist typischerweise deutlich kleiner als die Summe die du zum Einkauf ausgegeben hast. Solltest du dann das Pech haben, das dein Instrument nicht ebenfalls billiger zu haben ist, dann wird dich die Versicherung sicher nicht freuen…

Hinweis: Änderungen oder Unterschiede in den oben genannten Punkten haben meist einen direkten Einfluss auf die Höhe deiner Jahresprämie.

Besonderheiten

Die bereits angeführte „Stradivari‘ kann natürlich nicht einfach so versichert werden. Bei derartigen Wertstücken muss mit einem entsprechenden Gutachten eine Prämie mit dem Versicherer ausgehandelt werden. Die Versicherungssumme einfach auf diese Summe anzuheben wird dir im Schadensfall nicht helfen (Achtung: ein Gutachter kostet auch Geld und dies meist entsprechend des Wertes des zu begutachtenden Gegenstandes).

Rechenbeispiele

Da die Prämien von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich sind, d.h. auch dass sie über die Versicherungssumme hinweg unterschiedliche Prozentwerte kennen, möchte ich nur Eckwerte aufzeigen:

Jahres- Jahres- Jahres-
Vers.summe Prämie b. 0,8% Prämie bei 3,5%

bei € 5.000 € loo,- (€ 115,-) € 175,- (€ 201,25)

bei € 15.000 € 120,- (€ 138,-) € 525,- (€ 603,75)

bei € 25.000 € 200,- (€ 230,-) € 875,- (€ 1.006,25)
etc.

.. alles natürlich auch in Abhängigkeit der von dir gewünschten Leistungen.
in Klammern Beträge inkl. 15% Versicnerungssteuer.

Beraten, Sparen und Abschließen

In jedem Fall solltest du dich von einem Fachmann beraten lassen; Es gibt sogar einige Versicherungsmakler, die sich genau auf das spezialisiert haben. Um nicht ungerechtfertigterweise Werbung für einen Versicherer zu machen, rate ich zur Befragung deiner Lieblingsinternet-Suchmaschine z.B. mit den Begriffen „Instrumente Versicherung‘.

Sparen lässt sich dann vor allem, wenn du dir nicht nur von einem Makler oder Versicherer ein Angebot geben lässt. Von deiner Seite kannst du die Prämie vor allem mit Veränderung der Selbstbeteiligung verändern, aber vergiss dabei auch nicht das Kleingedruckte zu lesen.

Beim Abschluss der Versicherung solltest du noch über einen Spielraum nachdenken, damit Neuanschaffungen nicht ohne Schutz dastehen.